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Im Allgemeinen wird der sogenannte Minijob auch als geringfügige Beschäftigung bezeichnet. Dabei wird wiederum zwischen einer geringfügig entlohnen und der kurzzeitigen Beschäftigung unterschieden. Wichtig hierbei ist, dass auch geringfügige Beschäftigungen sozialversicherungspflichtig sind und damit gemeldet werden müssen. Sobald das Arbeitsentgelt im Monat nicht mehr als vierhundert Euro beträgt, wird die Beschäftigung als geringfügig bezeichnet. Auch muss der Arbeitgeber Pauschale Abgaben leisten.
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