Das deutsche Arbeitsrecht regelt in der Bundesrepublik Deutschland, die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern (Individualarbeitsrecht), sowie zwischen den Koalitionen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber und zwischen Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber (Kollektives Arbeitsrecht).
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Dabei beraten wir nationale und internationale Unternehmen sowie Arbeitnehmer, Betriebsräte und Führungskräfte in allen Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts.Das Individualarbeitsrecht regelt das rechtliche Verhältnis zwischen dem Arbeitgeber und dem einzelnen Arbeitnehmer. Einer unserer besonderen Schwerpunkte ist dabei die Beratung von Arbeitgebern und Arbeitnehmer vor und nach Ausspruch einer Kündigung (Kündigungsrecht) sowie die Vertretung in Kündigungsschutzprozessen vor allen deutschen Arbeitsgerichten bis hin zum Bundesarbeitsgericht.
Weiter verhandeln und beraten wir beim Abschluss von Aufhebungsverträgen unter Beachtung der damit verbundenen sozial- und steuerrechtlichen Problemstellungen. |
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